Das bieten wir Ihnen:
Steuerliche Beratung:
- für Ihr Unternehmen,
- für Ihre privaten Steuerangelegenheiten, ob als Ruheständler, Arbeitnehmer, Kapitalanleger oder Vermieter
- für die Regelung von Schenkungs- oder Erbangelegenheiten
- für Ihre Existenzgründung
- als Verein
Umfassende Berufserfahrungen erlauben eine branchenübergreifende Tätigkeit für verschiedenste Berufsgruppen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen bzw. grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte.
Zur umfassenden Lösung Ihrer Anliegen bestehen Kontakte zu Berufskammern, rechtsberatenden Fachkollegen, Notariaten und Versicherungsspezialisten.
Unternehmen erhalten Unterstützung bei:
- Fertigung des Jahresabschlusses nach deutschem Handels-/Steuerrecht und Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung der Buchführung einschl. deren betriebswirtschaftliche Auswertung
- Fertigung von Lohnabrechnungen
- Steuerplanung und Strategieentwicklung zur Senkung der Steuerbelastung
- steueroptimiertem Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
- Führung bzw. Aufbau einer betriebseigenen Buch- und Lohnbuchhaltung
- Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen sowie Unternehmensumwandlungen
- Erledigung von Betriebsprüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger
- Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
- steuerlicher Vertragsprüfung
- Bankangelegenheiten und Kapitalbeschaffung
- Erstellung steuerlicher Gutachten
Existenzgründer erhalten Unterstützung bei:
- Erstellung des Businessplanes
- Wahl des rechtlichen Rahmens und der Unternehmensrechtsform
- Finanzierungsplanung
- Erstellung von Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Personalplanung
- Aufbau der eigenen sozialen Absicherung
- Selbstauskunft nach § 18 KWG
- vielen weiteren Angelegenheiten, z. B. Erlangung von Fördermitteln
- Fertigung von Vertragsentwürfen und -abschlüssen über Notariate und Rechtsanwälte
- Meldevorschriften bei Gewerbeamt, Arbeitsagentur, Finanzamt
- Statusfeststellung der deutschen Rentenversicherung
Privatpersonen erhalten Unterstützung bei:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Beantragung der sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zur Vermeidung der Zinsabschlag- bzw. Abgeltungsteuer (ab 2009)
- Beratung in Schenkungs-/Erbschaftsangelegenheiten und Erstellung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung
- Ausstellung von Bescheinigungen für Sozialversicherungsträger, Banken etc
- Prüfung von Steuerbescheiden und anderer Verwaltungsakte der Finanzverwaltung
- Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren zur Wahrung Ihrer Rechte als Steuerbürger
Unsere Übersicht kann Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln – aber nicht das persönliche Beratungsgespräch ersetzen, daher laden ich Sie ein, mich und meine Mitarbeiter persönlich kennen zu lernen.